Potsdam (dpa/bb) - Der brandenburgische Landesjagdverband will die zweiwöchige Ausweitung der Jagdzeit juristisch stoppen. Die Verlängerung gilt für Gebiete, die von der Afrikanischen Schweinepest besonders betroffen sind. Das Landwirtschaftsministerium berücksichtige tierschutzrelevante Aspekte nicht, kritisierte der Verband am Donnerstag. Er reiche Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein. Der Landesjagdverband liegt auch wegen der Pläne für ein neues Jagdgesetz schon länger im Streit mit Agrarminister Axel Vogel (Grüne).
Für Rot- Reh- und Damwild verlängerte die Oberste Jagdbehörde erneut die Jagdzeit bis Ende Januar in besonders von der Schweinepest betroffenen Gebieten, vor allem im Osten und Süden Brandenburgs. Normalerweise endet sie für dieses Wild am 15. Januar. Das Ministerium begründete die Änderung damit, dass Abschusspläne in den betroffenen Gebieten oftmals nicht erfüllt werden konnten, da es wegen der Schweinepest Jagdverbote gab. Eine Jagdzeit-Verlängerung wurde auch in den Vorjahren erlassen.
Brandenburg habe damit eine Jagdzeit-Regelung wie sie bereits in vierzehn anderen Bundesländern gelte, sagte Agraminister Axel Vogel (Grüne). Der Jagdverband habe selbstverständlich das Recht zu klagen. "Wie das Gericht entscheiden wird, werden wir sehen."
Der Jagdverband warf dem Ministerium Unkenntnis vor. Diese wiederholte Entscheidung erwecke den Anschein, dass den Verantwortlichen im Ministerium "jegliche Kenntnis der tierschutzrechtlichen und wildbiologischen Zusammenhänge fehlt und es nur darum geht, möglichst viel Schalenwild totzuschießen". Dabei berichte die Jägerschaft im ganzen Land von deutlich abnehmenden Wildbeständen, sagte Verbands-Präsident Dirk-Henner Wellershoff laut Mitteilung. Mit der Schonzeitaufhebung werde den Wildtieren eine wichtige Phase der Ruhe genommen.
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